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Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure
Staatlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 11 EfbV bzw. § 6 TgV. Seminarbeschreibung Dieses Seminar frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen und durch eine Fortbildung nachweisen müssen. Für Transporteure gilt eine dreijährige Weiterbildungspflicht. Themenschwerpunkte Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht Besondere Aspekte des Abfallrechts # Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung # Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten # Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht # Elektronisches Nachweisverfahren Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen # Batteriegesetz # Klärschlammverordnung # Verpackungsverordnung # Bioabfallverordnung Die EG Abfallverbringungsverordnung Juristische Konfliktsituationen – abwehr, Vorbeugung und Reaktion Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich Verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben zur Einsammlung von Abfällen, die ihre Fachkundebescheinigung verlängern lassen möchten. Auch als Inhouseschulung möglich! Veranstalter: concada GmbH |