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Fachkundelehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure
Behördlich anerkannter Lehrgang gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) und gem. § 3 Transportgenehmigungsverordnung (TgV) 03.09.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.09.-11.09.2010 (Teil 2) 4 Tage (36 Lehreinheiten) gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfBV 3,5 Tage (30 Lehreinheiten) gem. § 3 Abs 1 Nr. 2 TgV Referenten: Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, Dorsten, Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann, Bezirksregierung Münster, Uwe Manske, RAG AG, Herne, Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch, proveho GmbH, Tostedt, Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln Interaktiver Vortrag, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Praxishilfen, Diskussion Abschluss: Bundesweit behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann Teilnehmerkreis: für leitende und verantwortliche Personen der Entsorgungswirtschaft, Transporteure, Abfallmakler Preise: 898,00 EUR netto für die Fachkunde nach EfBV bzw. 798,00 EUR netto für die Fachkunde nach TgV; inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen und Tagungsgetränken. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von 10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%. Buchungscodes: BU-0036 Fachkunde nach EfBV 03.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.-11.09.2010 (Teil 2) BU-0037 Fachkunde nach TgV 03.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.-11.09.2010 (Teil 2) Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen: Mit unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich als verantwortliche Person in einem Entsorgungsfachbetrieb, als Abfallmakler oder Transporteur, entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfB) und der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV). Sie erhalten den notwendigen Fachkundenachweis im Sinne der EfBV und der TgV. Die Schulung ist bundesweit anerkannt. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erlangte Fachkunde gem. § 11 EfBV spätestens nach 2 Jahren und für Transporteure gem. § 6 TgV spätestens nach 3 Jahren aufzufrischen ist. In diesem Fachkundelehrgang erlangen Sie umfangreiche Kenntnisse über die relevanten Rechtsgrundlagen und deren praktischer Umsetzung. Zahlreiche Übungen und Fallbeispiele versetzen Sie in die Lage, betriebsspezifische Problemstellungen eigenständig zu lösen. Inhalte: Die Schulungsinhalte entsprechen der im Juli 2007 aktualisierten Vollzugshilfe "Anerkennung von Fachkundelehrgängen" der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten Rechtssystematik Übersicht über die wesentlichen Vorschriften und Ziele des Abfallrechts Vorschriften des sonstigen Umweltrechts, Verhältnis zum Abfallrecht Straf- und Ordnungsrecht Zivilrechtliches Haftungsrecht Nachweisführung Nachweisverfahren (insb. NachwV, AVV etc) Elektronische Nachweisführung Abfallregister Sonstiges (Nummernvergabe, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten) Transport, Vermittlung Allgemeines (Gefahrgutrecht, Ladungssicherung etc.) Transport im Inland Grenzüberschreitender Transport Makler, Händler Entsorgungsfachbetrieb Rechtsgrundlagen Betriebliche ANforderungen Zertifizierung Privilegierung Produktverantwortung Produktverantwortung und Umsetzung (§§ 22 ff. KrW-/AbfG etc.) Quotenregelungen Sonderregelungen Ordnungswidrigkeiten Abfalleigenschaften und Charakteristik Allgemeines Abfallbewertung Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial Entsorgungsanlagen Zulassungen von Entsorgungsanlagen BVT-Merkblätter Anlagentechnik Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen Diskussion und abschließende Behandlung von Fragestellungen |