Staatlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 11 EfbV bzw. § 6 TgV.
Seminarbeschreibung
Dieses Seminar frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen und durch eine Fortbildung nachweisen müssen. Für Transporteure gilt eine dreijährige Weiterbildungspflicht.
Themenschwerpunkte
Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht
Besondere Aspekte des Abfallrechts
# Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung
# Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten
# Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht
# Elektronisches Nachweisverfahren
Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen
# Batteriegesetz
# Klärschlammverordnung
# Verpackungsverordnung
# Bioabfallverordnung
Die EG Abfallverbringungsverordnung
Juristische Konfliktsituationen – abwehr, Vorbeugung und Reaktion
Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich Verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben zur Einsammlung von Abfällen, die ihre Fachkundebescheinigung verlängern lassen möchten.
Auch als Inhouseschulung möglich!
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