Fortbildung für Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure

26.08.2010
bis 27.08.2010
Dortmund

Staatlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 11 EfbV bzw. § 6 TgV. 
 
Seminarbeschreibung 
Dieses Seminar frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen alle zwei Jahre ihre Fachkunde auffrischen und durch eine Fortbildung nachweisen müssen. Für Transporteure gilt eine dreijährige Weiterbildungspflicht. 
 
Themenschwerpunkte 
 
Die neue EG Abfallrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht 
 
Besondere Aspekte des Abfallrechts 
# Abgrenzung: Abfallbegriff, Vermeidung, Verwertung, Beseitigung 
# Entsorgungs-, Überlassungs-, Andienungspflichten 
# Verhältnis Abfallrecht zum Immissionsschutzrecht 
# Elektronisches Nachweisverfahren 
 
Novellierte bzw. zur Novelle anstehende bundesdeutsche Verordnungen 
# Batteriegesetz 
# Klärschlammverordnung 
# Verpackungsverordnung 
# Bioabfallverordnung 
 
Die EG Abfallverbringungsverordnung 
Juristische Konfliktsituationen – abwehr, Vorbeugung und Reaktion 
 
Aktuelle Entwicklungen im Abfalltransport und Gefahrgutrecht 
 
Zielgruppe: 
Die Veranstaltung richtet sich Verantwortliche Personen von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben zur Einsammlung von Abfällen, die ihre Fachkundebescheinigung verlängern lassen möchten. 
 
Auch als Inhouseschulung möglich!

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