Fachkundelehrgang für Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure

03.09.2010
bis 11.09.2010
D Iserlohn,

Behördlich anerkannter Lehrgang gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) und gem. § 3 Transportgenehmigungsverordnung (TgV) 
 
03.09.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.09.-11.09.2010 (Teil 2) 
 
4 Tage (36 Lehreinheiten) gem. § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfBV 
3,5 Tage (30 Lehreinheiten) gem. § 3 Abs 1 Nr. 2 TgV 
 
Referenten: Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, Dorsten, Dipl.-Ing. Wolfgang Hennemann, Bezirksregierung Münster, Uwe Manske, RAG AG, Herne, Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch, proveho GmbH, Tostedt, Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich, SGU-plus, Datteln 
 
Interaktiver Vortrag, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch, Praxishilfen, Diskussion 
 
Abschluss: Bundesweit behördlich anerkanntes Teilnahmezertifikat des Umweltinstituts Bruckmann 
 
Teilnehmerkreis: für leitende und verantwortliche Personen der Entsorgungswirtschaft, Transporteure, Abfallmakler 
 
Preise: 
898,00 EUR netto für die Fachkunde nach EfBV bzw. 798,00 EUR netto für die Fachkunde nach TgV; inklusive ausführlicher Schulungsdokumentation, auch elektronisch als CD-ROM, Gesetzestexten in Buchform, Mittagessen, Kaffeepausen und Tagungsgetränken. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer eines Unternehmens zum selben Termin erhält jeweils der 2. Teilnehmer einen Rabatt von 10% und jeder 3. Teilnehmer einen Rabatt von 15%. 
 
Buchungscodes:  
BU-0036 Fachkunde nach EfBV 03.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.-11.09.2010 (Teil 2) 
 
BU-0037 Fachkunde nach TgV 03.-04.09.2010 (Teil 1) und 10.-11.09.2010 (Teil 2) 
 
Was Sie mit diesem Lehrgang erreichen: 
Mit unserem Lehrgang qualifizieren Sie sich als verantwortliche Person in einem Entsorgungsfachbetrieb, als Abfallmakler oder Transporteur, entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfB) und der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV). 
 
Sie erhalten den notwendigen Fachkundenachweis im Sinne der EfBV und der TgV. Die Schulung ist bundesweit anerkannt. 
 
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die erlangte Fachkunde gem. § 11 EfBV spätestens nach 2 Jahren und für Transporteure gem. § 6 TgV spätestens nach 3 Jahren aufzufrischen ist. 
 
In diesem Fachkundelehrgang erlangen Sie umfangreiche Kenntnisse über die relevanten Rechtsgrundlagen und deren praktischer Umsetzung. Zahlreiche Übungen und Fallbeispiele versetzen Sie in die Lage, betriebsspezifische Problemstellungen eigenständig zu lösen. 
 
Inhalte: 
 
Die Schulungsinhalte entsprechen der im Juli 2007 aktualisierten Vollzugshilfe "Anerkennung von Fachkundelehrgängen" der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). 
 
Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten 
 
Rechtssystematik 
 
Übersicht über die wesentlichen Vorschriften und Ziele des Abfallrechts 
 
Vorschriften des sonstigen Umweltrechts, Verhältnis zum Abfallrecht 
 
Straf- und Ordnungsrecht 
 
Zivilrechtliches Haftungsrecht 
 
Nachweisführung 
 
Nachweisverfahren (insb. NachwV, AVV etc) 
 
Elektronische Nachweisführung 
 
Abfallregister 
 
Sonstiges (Nummernvergabe, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten) 
 
Transport, Vermittlung 
 
Allgemeines (Gefahrgutrecht, Ladungssicherung etc.) 
 
Transport im Inland 
 
Grenzüberschreitender Transport 
 
Makler, Händler 
 
Entsorgungsfachbetrieb 
 
Rechtsgrundlagen 
 
Betriebliche ANforderungen 
 
Zertifizierung 
 
Privilegierung 
 
Produktverantwortung 
 
Produktverantwortung und Umsetzung (§§ 22 ff. KrW-/AbfG etc.) 
 
Quotenregelungen 
 
Sonderregelungen 
 
Ordnungswidrigkeiten 
 
Abfalleigenschaften und Charakteristik 
 
Allgemeines 
 
Abfallbewertung 
 
Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial 
 
Entsorgungsanlagen 
 
Zulassungen von Entsorgungsanlagen 
 
BVT-Merkblätter 
 
Anlagentechnik 
 
Anlagenbetrieb, technische und organisatorische Maßnahmen 
 
Diskussion und abschließende Behandlung von Fragestellungen

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